Individuelle Förderung in den Jahrgängen 7 und 8/9
„Bedenkt, alle Kinder sind verschieden!“
Integriert in das schulische Förder- und Forderkonzept findet wöchentlich ein Förder- bzw. Forderangebot in den Jahrgängen 7 und 8/9 statt. Es gibt jahrgangsreine und –übergreifende Kurse.
Diese Förderstunden sind nicht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Wir tragen als Schule besondere Verantwortung, schwächere Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern zu unterstützen und erfolgreich zur Versetzung zu führen. Die Beobachtungs- bzw. Zeugniskonferenz entscheidet – wie oben beschrieben – über die verpflichtende Teilnahme.
Die Fachlehrer können die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichten. Dies wird der Schülerin / dem Schüler durch die Klassenleitung mitgeteilt. Bei Förderbedarf in mehreren Fächern werden die Erziehungsberechtigten in die Entscheidung eingebunden. Von der verpflichtenden Teilnahme können Schülerinnen und Schüler nur durch einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Bestätigung privater Nachhilfe, entbunden werden.
Schülerinnen und Schüler, die ausreichende Leistungen in einem Kernfach haben und eigene Schwächen wahrnehmen, können selbstverständlich freiwillig an den einzelnen Modulen teilnehmen. Nach einer Schnupperstunde wird mit der zweiten Teilnahme das gesamte Modul verpflichtend.
Die Förderstunden sind nicht für Schülerinnen und Schüler mit befriedigenden und besseren Leistungen zur Verbesserung der Zeugnisnoten gedacht.
Das Förderangebot wird nur eingerichtet, wenn 8 oder mehr Schüler teilnehmen. Eine freiwillige Teilnahme ist nur möglich, wenn die Kursgröße die Zahl 15 nicht übersteigt.