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Elternvertretung

 

Salatbuffetv.l.: Dr. Stefan Moczala-Geppert, Andrea Kreye und Karin Dudziak, die Schulpflegschaftsvorsitzenden des Gymnasium

Mitwirkungsgremien der Eltern am Gymnasium St. Michael 

Die Eltern des Gymnasiums St. Michael gehören zur Schulgemeinschaft.

Eine verantwortungs- und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen am schulischen Geschehen Beteiligten ist für uns als Elternvertretung eine wichtige Grundlage. Zitat § 4 u.a. Kirchliches Schulgesetz: „Im Sinne einer Erziehungsgemeinschaft arbeiten sie [die Eltern] eng mit der Schule zusammen." Wir bringen uns aktiv in die Gremien und in das Schulleben ein. Für das Gymnasium St. Michael Paderborn und für die Schulgemeinschaft gilt das Kirchliche Schulgesetz für das Erzbistum Paderborn. Unsere Rechte und Pflichten sowie Aufgaben in den Gremien im Rahmen des Kirchlichen Schulgesetzes nehmen wir zur Förderung und zum Wohlergehen aller Schülerinnen und Schüler am Gymnasium St. Michael wahr.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bei der Zusammenarbeit eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und ein harmonisches Miteinander nicht nur zu beanspruchen, sondern zu fördern und zu unterstützen. Eltern, die sich einbringen und mitarbeiten möchten, sind herzlich willkommen. Es erwarten Sie engagierte Gremienmitglieder und die Gelegenheit, die Erziehung und Bildung Ihrer Kinder mitzugestalten. Eine Schule ohne Elternengagement wäre um vieles ärmer.  Die ersten Sitzungen der nachfolgend beschriebenen Gremien finden zu Beginn eines neuen Schuljahres nach den Sommerferien statt; die Termine sind aus der Terminübersicht des Gymnasiums St. Michael auf dieser Homepage ersichtlich.  
 
Pflegschaft 
„Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe beratend beteiligt. Die Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Eltern mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter." (§ 41 o.a. Kirchliches Schulgesetz) Die gewählten Vorsitzenden und die Stellvertretung vertreten die Interessen der Eltern und arbeiten mit den Klassenleitungen bzw. den Jahrgangsstufenleitungen vertrauensvoll zusammen. Die Klassenpflegschafts- und Jahrgangsstufenvorsitzenden bzw. deren Stellvertretung geben Informationen des Vorstands der Schulpflegschaft an die Eltern weiter. 
 
Schulpflegschaft 
„Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule." (§ 40 o.a. Kirchliches Schulgesetz) An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen die Klassenpflegschafts- und Jahrgangsstufenvorsitzenden, ihre Stellvertretung und die Schulleitung teil; dabei hat die Stellvertretung beratende Stimme, sollten beide anwesend sein. Die Eltern haben in der Schulpflegschaft die Gelegenheit, sich untereinander und mit der Schulleitung zu beraten. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte ihren Vorsitz und die Stellvertretung sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Die Schulpflegschaft ist das wichtigste Mitwirkungsgremium der Eltern. 
 
Schulkonferenz 
„Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken." (§ 34 o.a. Kirchliches Schulgesetz) Die Schulkonferenz besteht aus gewählten Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulleitung. Der Schulleiter ist der Vorsitzende der Schulkonferenz.